Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sattlerei sikro Inh.: Simon Kromer
Unterboihinger Str. 38, 72644 Oberboihingen
Stand: April 2019
§ 1 Geltung der Bedingungen, Definitionen
a. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit „Kunden“ (Verbrauchern und Unternehmern) ausschließlich, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird. Hiervon abweichende Bedingungen des Käufers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil. Sie werden auch dann nicht rechtswirksam, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
b. Mit der Bestellung, spätestens mit der Entgegennahme der Waren oder Leistung, gelten diese Bedingungen als angenommen. Mündliche oder fernmündliche Nebenabreden, Änderungen des Vertrages oder der Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
c. „Verbraucher“ im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. „Unternehmer“ im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen, oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen, oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
§ 2 Angebote, Vertragsschluss, Liefertermine, Lieferhindernisse
a. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Waren und Leistungen auch tatsächlich und zu den genannten Preisen lieferbar sein werden, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich schriftlich bestätigt. Abweichungen von den Abbildungen, Beschreibungen, Gewichtsangaben usw. in Form, Farbe und/oder Gewicht sowie Irrtum behalten wir uns insb. im Rahmen des Zumutbaren vor. Die Verwendung von Firmenbezeichnungen in Bezug auf unsere Ware dient lediglich der Beschreibung von Verwendungsmöglichkeiten der Bauteile. Keinesfalls handelt es sich hierbei um Originalteile dieser Hersteller. Etwaige öffentliche Werbeaussagen und Produktangaben Dritter oder von uns, sind grundsätzlich nicht Gegenstand der vertraglichen Produktspezifikation. Unsere Lieferanten stellen uns von der Produzentenhaftung frei, soweit diese dafür einzustehen haben.
b. Auf unsere Eigentums- und Urheberrechte an den von uns erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerische Grundlagen weisen wir ausdrücklich hin. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzusenden. Sie können jedoch vom Auftraggeber gegen Erstattung der mit der Erstellung der Unterlagen verbundenen Kosten käuflich erworben werden.
c. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich, oder durch Anlieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
d. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, sofern die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit einer Ware/Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.
e. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Von uns genannte Liefertermine und Fristen sind annähernd und unverbindlich. Vier Wochen ohne Ankündigung gelten als marktüblich. Die Vereinbarung von festen Lieferterminen bedarf der Schriftform. Vereinbarte Lieferfristen und -termine mit Lieferanten sind verbindlich. Bei Überschreitung des Liefertermins ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag bzw. von dem noch nicht erledigten Teil des Geschäfts zurückzutreten, wenn er zuvor eine angemessene Nachfrist gestellt hat. Jegliche Schadenersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung, Nichterfüllung, etc. sind ausgeschlossen. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist bei Sonderanfertigungen nicht möglich.
f. Unvorhergesehene Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich Erschweren oder unmöglich machen (Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder im Betrieb des Vorlieferanten oder Herstellers, Streik, Aussperrung, Transportschwierigkeiten, Krieg, usw.), haben wir nicht zu vertreten. Dies gilt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen. Wir sind berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
§ 3 Widerruf
a. Sikro schließt ausschließlich Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Daher besteht für Fernabsatzverträge gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.
§ 4 Versand, Abnahme, Gefahrübergang, Transportversicherung,
Umtausch, Rücksendungen
a. Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Geschieht dies nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme ernsthaft, oder endgültig verweigert, oder offenkundig innerhalb dieser Zeit nicht zur Zahlung des Kaufpreises in der Lage ist.
b. Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware, bzw. deren Übergabe an die den Transport ausführende Person auf den Kunden über. Erklärt der Kunde, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Kunden über. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Falle steht unsere Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
c. Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen, für billigste Versandart. Versandvorschriften des Kunden werden, sofern möglich, berücksichtigt. Dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Eine Versicherung gegen Transportschaden wird nur auf Wunsch des Kunden in seinem Namen und auf seine Rechnung abgeschlossen.
d. Umtausch und Rücknahme findet mit Ausnahme von Fernabsatzverträgen nicht statt. Ein im Einzelfall vereinbarter Umtauschvorbehalt muss von uns schriftlich bestätigt werden.
e. Rücksendungen außerhalb von Fernabsatzverträgen erfolgen grundsätzlich auf Gefahr des Kunden und frei Haus an unsere Geschäftsadresse. Eventuell noch anfallende Kosten für Rücksendungen werden dem Kunden von uns berechnet. Bei unberechtigtem Rücktritt von einem erteilten Auftrag können wir, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren
tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn verlangen.
Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen, für billigste Versandart. Versandvorschriften des Kunden werden, sofern möglich, berücksichtigt. Dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Eine Versicherung gegen Transportschaden wird nur auf Wunsch des Kunden in seinem Namen und auf seine Rechnung abgeschlossen.
f. Umtausch und Rücknahme findet mit Ausnahme von Fernabsatzverträgen nicht statt. Ein im Einzelfall vereinbarter Umtauschvorbehalt muss von uns schriftlich bestätigt werden.
g. Rücksendungen außerhalb von Fernabsatzverträgen erfolgen grundsätzlich auf Gefahr des Kunden und frei Haus an unsere Geschäftsadresse. Eventuell noch anfallende Kosten für Rücksendungen werden dem Kunden von uns berechnet. Bei unberechtigtem Rücktritt von einem erteilten Auftrag können wir, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn verlangen.
§ 5 Verpackung
Verpackungen werden Eigentum des Kunden und von uns berechnet. Porto- und Verpackungskosten trägt der Kunde. Gleiches gilt für die Entsorgung der Verpackung. Für bruchgefährdete Artikel sowie sehr sperrige Waren wird zusätzlich eine Verpackungspauschale berechnet.
§ 6 Preise, Zahlung, Aufrechnung
a. Zur Berechnung kommen unsere am Tage der Auslieferung gültigen Preise in EURO zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie Verpackung und Transport.
b. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen, bei Unternehmern mehr als sechs Wochen. Preisänderungen sind ebenfalls zulässig, wenn nach Abschluss des Vertrages erhebliche Kostenerhöhungen bei uns eintreten, z.B. durch Preiserhöhungen seitens des Lieferanten, Erhöhung der Löhne oder Materialkosten oder Wechselkursschwankungen. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden.
c. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes sofort und ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
d. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche, Verzugszinsen in Höhe von 5% (Unternehmer 8%) über dem Basiszinssatz zu entrichten. Sie sind höher anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen.
e. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen. Von uns nicht schriftlich anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche berechtigen den Käufer weder zur Aufrechnung noch zur Zurückhaltung der Zahlung.
f. Sofern von vorstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, können wir jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
a. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor. Bei Verträgen mit Verbrauchern bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises. Bei Verträgen mit Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung.
b. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, Verletzung einer in diesen AGB genannten Pflicht, oder Vermögensverfall, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Die vorherige Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Waren, oder der an ihre Stelle tretenden Forderungen ist ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
c. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert. Die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung wird für uns, in unserem Namen und Auftrag vorgenommen, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Erfolgt die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter und bleibt dabei deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
d. Der Kunde ist verpflichtet, uns Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren, etwa im Falle einer Pfändung, sowie Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich durch eingeschriebenen Brief unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Informationen anzuzeigen. Hieraus entstehende Kosten, die nicht von Dritten beigetrieben werden können, gehen zu Lasten des Kunden.
e. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Lieferungsforderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
§ 8 Beanstandungen, Sachmängelhaftung
a. Der Unternehmer hat Beanstandungen unverzüglich, der Verbraucher ebenso umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware, schriftlich anzuzeigen. Beschädigt angekommene Sendungen sind gleichzeitig und vordringlich bei dem verantwortlichen Frachtenführer (UPS, FEDEX, DHL, Hermes, Spediteur etc.) zu reklamieren und geltend zu machen.
b. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Gleiches gilt für Kunden beim Kauf gebrauchter Ware.
c. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
d. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Er hat schriftlich zu erklären, ob er Nachlieferung oder Nachbesserung begehrt. Nachlieferung erfolgt nur nach vorheriger Rückgabe der mangelhaften Ware. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
e. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen, oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) wählen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Die Nacherfüllung (Nachlieferung oder Nachbesserung) ist als gescheitert anzusehen, wenn drei Versuche nicht zum Erfolg geführt haben, oder sie unmöglich oder unverhältnismäßig ist.
f. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatz wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
g. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung sowie uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder den Verlust des Lebens des Kunden.
Schadensersatzansprüche von Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
h. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn, Erstattung von Arbeitslöhnen, Verzugsstrafen oder sonstige Vermögensschäden des Kunden sowie für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung. Die Haftungsfreisetzung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Kunde hat in diesen Fällen unter Ausschluss aller anderen Ansprüche ein Rücktrittsrecht.
i. Garantien im Rechtssinne enthält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Alle Produkte durchlaufen eine strenge Qualitätskontrolle. Dabei ist allerdings insbesondere zu beachten, dass Leder ein Naturprodukt ist. Gleiches gilt für die normale Abnutzung durch den Gebrauch.
j. Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch des Herstellers), die dem Käufer vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass Leder ein Naturprodukt ist und es hinsichtlich der Farbe und der Qualität (Griffigkeit, Poren, Unreinheiten, etc.) zu geringfügigen Abweichungen kommen kann.
k. Im Falle von Spezialanfertigungen durch uns können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
l. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Auslieferung und Anpassung beim Käufer), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.
m. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
n. Wir haften grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den um Auftraggeber eingereichten Unterlagen, wie insbesondere Zeichnungen und Muster oder dergleichen oder durch ungenaue Angaben ergeben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen uns ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper rund Gesundheit des Auftraggebers sowie Ansprüchen wegen der Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darauf (sogenannte Kardinalpflichten) und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).
o. Der Auftraggeber hat für die technische Sicherheit von zu bearbeitenden technischen Geräten bzw. Fahrzeugen Sorge zu tragen, insbesondere bei Einstellung eines Fahrzeugs in unsere Werkstatt.
§ 9 Motorsporteinsätze / Veränderungen / Verwendungszweck
a. Von uns gelieferte Waren sind nicht zur Verwendung bei Motorsporteinsätzen jeglicher Art bestimmt. Derartige, über den durchschnittlichen, im Straßenverkehr üblichen Gebrauch hinausgehende Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
b. Gleiches gilt, wenn die Ware nach Erhalt vom Kunden oder Dritten verändert oder instandgesetzt wird.
c. Von uns gelieferte Waren sind nicht zur Verwendung an Luftfahrzeugen vorgesehen.
§ 10 Öffentlicher Straßenverkehr
a. Der Kunde hat sich vor Vertragsschluss über die zulassungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren. Bei der Verwendung unserer Waren in oder an Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass alle Änderungen und Umrüstungen gemäß der nationalen gesetzlichen Bestimmungen behördlich abgenommen und gegebenenfalls in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Einige der von uns vertriebenen Artikel sind nicht für den Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Sie können bei Betrieb innerhalb des Geltungsbereichs der StVO / StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Montage und Betrieb erfolgen daher auf eigene Gefahr. Für gesetzwidriges Verhalten des Kunden kann von uns keine Haftung übernommen werden. Aufgrund fehlender Zulassung zum Straßenverkehr können keine Teile zurückgenommen werden.
§ 11 Einbau
a. Von uns gelieferte Ware darf grundsätzlich nur durch eine Fachwerkstatt eingebaut werden. Dies gilt insbesondere für LKW-Planen, Cabrioverdecke, Sitze / elektrische Bauteile und vergleichbare Waren. Ausgenommen sind Teile, welche gewerbsmäßig auch von einem Nicht-Fachbetrieb (z.B. Tankstelle) ohne besondere Fachkenntnisse montiert werden können (z.B. Verkleidungsteile, Teppichböden). Im Zweifel ist unsere schriftliche Zustimmung zur Montage außerhalb einer Fachwerkstatt einzuholen.
§ 12 Nichtannahme, Stornierung, Nichtzahlung
a. Wenn der Kunde die Annahme der Ware ablehnt, eine ihm vorbehaltene Auswahl der Ware oder einen Abruf der Lieferung trotz Mahnung nicht vornimmt, oder wenn die Erfüllung des Kaufvertrages vom Käufer verweigert wird, haben wir das Recht, anstelle der Vertragserfüllung Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20% des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen.
b. Wenn vom Kunden der Wunsch nach Stornierung einer Bestellung an uns gestellt wird und dieser angenommen wurde, gilt das gleiche.
c. Die Geltendmachung eines höheren entstandenen Schadens bleibt uns in den vorgenannten Fällen des §11 a) und b) vorbehalten.
d. Bei Nichtzahlung durch den Kunden kann die Ware auf Kosten des Kunden wieder in das Lager genommen werden und erst nach Eingang der Zahlung auf Kosten des Kunden wieder zum Versand gebracht werden. Für die Zeit der Lagerung trägt der Kunde neben den Verzugszinsen die Kosten für die Lagermiete. Die Lagergebühren werden nach den Sätzen des Speditions- und Lagergewerbes berechnet. Jede Lagerung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Nicht termingemäß abgerufene Ware wird unversichert gelagert.
§ 13 Urheberrecht, Bildmaterial
a. Wir sind berechtigt, von uns gefertigte Werkstücke bildhaft zu dokumentieren. Der Kunde erteilt uns die unwiderrufliche Erlaubnis, dieses Bildmaterial zu Werbezwecken zu benutzen und auch auf unserer Website zu veröffentlichen.
§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
a. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz unseres Unternehmens.
b. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder Wohnsitz, oder gewöhnlicher Aufenthalt bei Klageerhebung nicht bekannt sind.
c. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen mit unseren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN- Kaufrechts / Wiener UN- Abkommen über den internationalen Warenverkehr ist ausgeschlossen.
§ 15 Teilunwirksamkeit
a. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam / nichtig sein, oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg und Zweck dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
AGB sikro Stand 01.04.2019
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